Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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09.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2021
Termine
18.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
09.12.2016
Entscheidungen im Verfahren
15.09.2015
Entscheidungen im Verfahren
08.06.2015
Entscheidungen im Verfahren
01.07.2014
Eröffnungen
23.05.2014
Entscheidungen im Verfahren
04.04.2014
Sicherungsmaßnahmen
06.06.2013 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
10.02.2012 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
07.01.2011 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
29.03.2010 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
19.01.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
20.03.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006
03.12.2007
Berichtigungen